Teubner Foodfoto - Bildagentur und Fotostudio für Food
Allgemeines
1_ Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2_ Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur (Teubner Foodfoto). Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3_ Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.
4_ Reklamationen, den Inhalt der Sendungen betreffend, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang telefonisch mitzuteilen und binnen einer Woche in schriftlicher Form einzureichen. Das gilt auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung seitens der Agentur für evtl. bereits entstandene und entstehende Kosten ausgeschlossen.
5_ Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die Agentur ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt, und die Agentur ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt.
6_ Der Besteller hat das angeforderte Bildmaterial bei Nichtverwendung unverzüglich zurückzusenden, bzw. bei Verwendung spätestens nach 3 Monaten ab Lieferdatum.
7_ Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt.
8_ Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Agentur.
Honorare

1_ Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei der Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei der Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei der Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
2_ Honorare sind vor der Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Bildagentur berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Im übrigen gelten zur Bemessung des Honorars die jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.
3_ Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
4_ Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild in ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen.
5_ Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials der Agentur wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
6_ Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
7_ Honorare werden spätestens drei Monate nach der vom Besteller bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte.
Gebühren, Kosten

1_ Für alle Bildlieferungen und –übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus der Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
2_ Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist kostenfrei ist. Ab Rückgabedatum werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder Blockierungskosten gemäß dem gesonderten Abschnitt "Kosten und Gebühren" fällig. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist. Für zur Verwendung vorgesehene Bilder, die länger als 90 Tage ab Lieferdatum beim Besteller verbleiben, werden zusätzlich zum Nutzungshonorar ab dem 91. Tag bis zum Datum der Rückgabe ebenfalls die entsprechenden Blockierungskosten erhoben.
3_ Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadenersatz nach angefügter Gebührenstaffelung zu leisten. Bei Totalverlust gilt eine Schadenersatzsumme von Euro 550,00 pro Bild als vereinbart, ohne dass die Bildagentur die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten.
4_ Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergütet die Agentur ein Drittel der Schadenersatzgebühr.
5_ Mit Bezahlung eines Schadenersatzbetrages erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1_ Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Fotos werden von der Agentur nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur erlaubt. Diese vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von diesen Schadenersatzansprüchen freizustellen. Unsere Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§34, Abs. 3, Urheberrechtsgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß § 34, Abs. 4, Urheberrechtsgesetz anzusehen.
2_ Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist die Bildagentur berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglichen vereinbarten Honorars zu berechnen.
3_ Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Agentur. Wird hiergegen verstoßen, so ist die Agentur berechtigt, einen Schadenersatzbetrag von bis zu Euro 550,00 zu verlangen, wobei es ihr freisteht, im Einzelfall auch einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, der Agentur ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne deren Genehmigung dupliziert, sonstige Vorlagen für eigenen Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten deren Fotos gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung der Agentur angefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung der Bildagentur auszuhändigen.
4_ Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei der Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
5_ Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
6_ Die Agentur kann keine Schadenersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung ihrer Bilder etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei der Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung der Zustimmung der Agentur im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
7_ Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrages mit der Bildagentur.
8_ Die Agentur behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weitere Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
9_ Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Bildagentur an einen Dritten gesandt werden.
10_ Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten der Agentur gehen zu Lasten des Bestellers.
Urheberrecht, Belegexemplar

1_ Die Agentur verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Außerdem ist der Agentur bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so hat die Agentur Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden.
2_ Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen und anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3_ Soweit vorstehend nicht gesondert aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetztes.
4_ Von jeder Veröffentlichung im Druck sind der Agentur gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1_ Die Rechnungen der Agentur sind sofort nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar.
2_ Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Füssen.
3_ Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4_ Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs-/Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Kosten und Gebühren

1_ Ersatzgebühren bei Verlust oder Beschädigung (vergleiche Abschnitt "Gebühren, Kosten", Ziffer 3) Colordias, Farbvorlagen, Negative:
a) Leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt = Euro 155,00 b) Starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt = Euro 310,00 c) Verlust/Totalbeschädigung: Dias bis 6x9 = Euro 550,00; Dias 9x12 und 13x18 = Euro 625,00; Dias 18x24 = Euro 1.050,00
2_ Bearbeitungskosten für Dia-Auswahlsendungen ab Euro 30,00. Die Bearbeitungskosten richten sich nach dem Umfang des Auftrages und der dazu erforderlichen Recherche. Auswahlsendungen per E-Mail sind bis zu 20 Aufnahmen kostenlos. Größere Sendungen werden nach Rücksprache per CD geschickt. CD und Porto wird mit 5,95 Euro (inkl. Mwst) berechnet.
3_ Layout und Präsentationsgebühren ab Euro 75,00, bei Fotos mit Personen ab Euro 100,00.
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Telefon (08362) 81011 oder senden Sie einfach eine E-Mail an:
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